|
|
Wir erstellen Immobiliengutachten für folgende Objekte:
- Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Wohnungs- und Teileigentum
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Gewerbe- und Industrieobjekte
- Objekte im Erbbaurecht
- Bauerwartungsland
- unbebaute Grundstücke
- dingliche Rechte / Grundstücksbelastungen
(Wohnrecht, Wegerecht, Nießbrauch)
Auftraggeber für unsere Immobiliengutachten sind:
- Gerichte und Rechtsanwälte bei
Vermögensauseinandersetzungen
wie Erbfälle, Scheidungen, Pflegschaften
oder Zwangsversteigerungen
- Banken und Bausparkassen für
Beleihungen, Umschuldungen und
Nachfinanzierungen
- Privatkunden und Unternehmen,
die Investitionen planen
oder ihre
Vermögenswerte ordnen wollen
Tätigkeitsgebiet für die Erstellung von Immobiliengutachten
Unser vorwiegendes Tätigkeitsgebiet für die Erstellung von Immobiliengutachten ist Bayern. Auf Wunsch führen wir aber gerne auch Verkehrswertermittlungen in den übrigen Bundesländern aus. |