Beleihungswertgutachten

 

Immobilien können als Absicherung für eine Finanzierung dienen. Hierbei übernimmt das kreditausgebende Institut das Bonitäts- und Ausfallrisiko des Kreditnehmers, aber auch die durch den Immobilienmarkt bedingten Volatilitäts- und Verwertungsrisiken für die Laufzeit des Kredits.
Demzufolge steht für Kreditinstitute der vorsichtig ermittelte Wert der Immobilie im Vordergrund. Dieser soll unabhängig von vorübergehenden, konjunkturbedingten Wertschwankungen aber auch frei von spekulativen Einflüssen sein und während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer freihändigen Veräußerung voraussichtlich erzielt werden können.

Rechtsgrundlage für die Beleihungswertermittlung ist das Pfandbriefgesetz (PfandBG) sowie die Beleihungswertverordnung (BelWertV).


Der ermittelte Beleihungswert stellt die Bemessungsgrundlage für die Beleihungsgrenze dar und dient zur Festsetzung des Beleihungswerts durch das Kreditinstitut.
Wir erstellen Beleihungswertgutachten für Pfandbriefbanken, Landesbanken und Sparkassen. Gerne beraten wir auch Kreditantragsteller bei der Einschätzung des Beleihungswerts ihrer Immobilie.

 
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