Immobilieneigentümer


Als Immobilieneigentümer gibt es viele Gründe für den Anlass einer Immobilienbewertung. Das Sachverständigenbüro Weih hilft Ihnen nicht nur mit der Bewertung einer Immobilie, sondern steht auch beratend in allen immobilienspezifischen Lebenslagen zur Seite.

Beim Verkauf einer Immobilie ist der Wert nicht immer sofort zu erkennen. Sowohl immobilienspezifische als auch umfeldbedingte Veränderungen können dazu führen, dass sich der Wert der Immobilie im Laufe der Jahre verändert. Um die entscheidungsnotwendige Klarheit und Sicherheit geben zu können, ermitteln wir im Rahmen eines Markt- und Verkehrswertgutachtens den Wert der Immobilie.

Die Eigentumsübertragung durch Schenkung oder Erbschaft einer Immobilie wirft unweigerlich die Frage nach dem Wert der Immobilie auf. Dieser ist der Bezugspunkt für die Festsetzung etwaiger Steuern und/oder die Grundlage zur Ermittlung von Pflichtteilsansprüchen. Für die steuerliche Immobilienbewertung ist der gemeine Wert der Immobilie ausschlaggebend. Im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung ermitteln wir im Rahmen eines Gutachtens den gemeinen Wert der Immobilie.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann, sofern sich in dieser Hinsicht alle Parteien einig sind, der Wert der Immobilie im Rahmen eines Schiedsgutachtens erstellt werden. Hierdurch wird ein gerichtliches Verfahren, welches sowohl Anwalts- als auch Gerichtsgebühren verursacht, über den strittigen Wert der Immobilie vermieden.
Ist die Möglichkeit der Erstellung eines Schiedsgutachtens nicht gegeben, so erstellen wir auch Markt- und Verkehrswertgutachten, welche dann von der jeweiligen Partei in das Scheidungsverfahren eingegeben werden können.

 

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