Markt- und Verkehrswertgutachten

 

Der Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie kommt sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich eine große Bedeutung zu. Nicht zuletzt deswegen hat auch der Gesetzgeber den Verkehrswert (Marktwert) im Rahmen des § 194 BauGB definiert.


Hiernach wird dieser durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, zu erzielen wäre.
Somit sollen die tatsächlichen Marktverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag widergespiegelt werden.

Gegenstand des Markt- und Verkehrswertgutachtens können

  • Einfamilienhäuser
  • Zwei- und Mehrfamilienhäuser
  • Wohnungen
  • Wohnanlagen
  • Einzelhandelsobjekte
  • Gewerbeobjekte
  • Unbebaute Grundstücke
  • Sonderimmobilien

sein. Durch unsere umfangreichen Fachkenntnisse im Bereich der Grundstücks- und Immobilienbewertung führen wir die Verkehrswertermittlung zuverlässig, unabhängig und kurzfristig durch.

 
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