Miet- und Pachtwertgutachten

 

Die angemessene Miete oder Pacht für eine Immobilie festzulegen ist bei genauerer Betrachtung nicht ganz so einfach, wie es vielleicht auf den ersten Blick erscheinen mag. So individuell wie jede Immobilie sein kann, so individuell ist auch die dafür zu entrichtende Miete bzw. Pacht. Unterschiedliche Ausstattungen, Stockwerkslagen, Ausrichtungen oder Gebäudelagen führen unweigerlich zu Meinungsverschiedenheiten der Parteien.


Die Anlässe zur Erstattung von Mietwertgutachten und Pachtwertgutachten reichen von dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters auf die ortsübliche Vergleichsmiete, über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Angemessenheit der vereinbarten Miete bzw. der Pacht, bis hin zum Nachweis der kalkulatorisch angesetzten Miete für eigengenutzte Immobilie gegenüber dem Finanzamt.

Für all diese Anlässe erstellen wir anlassbezogen sowohl Mietwertgutachten als auch Pachtwertgutachten.

 

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