Schiedsgutachten

 

Im Rahmen eines Schiedsgutachtens beauftragen die Parteien einen Sachverständigen als Schiedsgutachter mit der verbindlichen Klärung von Rechts- und Tatsachenfragen. In Bezug auf den Immobiliensektor betrifft dies meist die Frage nach der Feststellung des Verkehrswerts einer Immobilie.

Mit der Beauftragung wird auch eine Schiedsgutachtenabrede zwischen den Beteiligten geschlossen. Hierbei verpflichten sich die Beteiligten bereits im Vorfeld, den im Rahmen des Schiedsgutachtens ermittelten Verkehrswert anzuerkennen und gegen diesen nicht mehr gerichtlich vorzugehen.


Auf Grund dieser Tatsache wird die Vermögensfeststellung beschleunigt und bildet so die Basis für einen zügigen Interessensausgleich zwischen den Parteien. In Folge dessen werden durch die Erstellung eines Schiedsgutachtens die Kosten für alle Beteiligten gering gehalten, da weder Gerichte noch Anwälte bemüht werden müssen.

Wir begleiten die Parteien im Rahmen der Feststellung des Verkehrswerts und erstellten Schiedsgutachten zuverlässig und unparteilich.

 

zurück