Testamentsvollstrecker
Als Verwalter des Nachlasses für die Dauer der Testamentsvollstreckung steht dem Testamentsvollstrecker das ausschließliche Verwaltungsrecht zu. Somit obliegt es auch dem Testamentsvollstrecker über das Immobilienvermögen, im Auftrag des Erblassers bzw. der Erben- gemeinschaft, zu entscheiden. Oftmals herrscht jedoch unter den Erben Uneinigkeit in Bezug auf weitere Nutzungsmöglichkeiten und den Wert der Nachlassimmobilien.
Aus diesem Grund führen wir verständliche und nachvollziehbare Markt- und Verkehrswertermittlungen des Immobiliennachlasses durch und fassen diese in ein Gutachten ab. Die gewonnenen Erkenntnisse schaffen Handlungssicherheit für den Testamentsvollstrecker, für die Erbengemeinschaft und Dritten. Weiterhin können wir auch im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung den gemeinen Wert des Immobiliennachlasses feststellen und so eine Bemessungsgrundlage zur Erfüllung etwaiger Steuerpflichten schaffen.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite, wenn es um die Frage der Umnutzung der Nachlassimmobilien oder der Vermögensauseinandersetzung geht.